CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung legt für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für technische Produkte fest und leistet damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa.
Ob ein Produkt mit einem CE-Zeichen versehen werden muss – oder nicht damit gekennzeichnet werden darf –, hängt von der oder den jeweils zutreffenden EG-Richtlinie(n) und dem Produkt selbst ab.
Im Rahmen einer Konformitätsbewertung weist der Hersteller nach, dass er die für sein Produkt relevanten und gültigen europäischen Richtlinien und harmonisierten Normen beachtet hat.
Vielfach fordern Käufer die CE-Kennzeichnung von unvollständigen Maschinen oder Maschinenteilen, die der Käufer oder ein Generalunternehmer selber zu einer Gesamtmaschine zusammenbaut.
In diesem Fall ist die CE-Kennzeichnung, inkl. des Konformitätsbewertungsverfahrens für die Gesamtmaschine, die Pflicht des Inverkehrbringers, also des Käufers oder des Generalunternehmers.
Als Basis für die Konformitätsbewertung dienen z.B. die „Technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen“ nach Anhang VII B der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Diese Unterlagen und die Vorgehensweisen entsprechen im Wesentlichen denen einer „vollständigen“ Maschine. Der Aufwand für den Hersteller ist demnach der gleiche.
Für den Käufer oder Generalunternehmer ist der Aufwand beim Kauf einer unvollständigen Maschine höher. In beiden Fällen müssen jedoch die Unterlagen auf Einhaltung der Richtlinien geprüft werden, bevor die Maschine dem Personal als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden darf. Dazu sind auch die weiteren Regelungen nach dem „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)“ und der „Arbeitsmittelrichtlinie 89/665/EWG“ (in Deutschland u.a. umgesetzt in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)) zu beachten.
Unsere Leistungen für Sie
Wir unterstützen Sie individuell bei folgenden Punkten:
- Recherche der für das Produkt anzuwendenden EG-Richtlinie(n) und Normen
- Klassifizierung des Produkts / Maschine: vollständige Maschine, Sicherheitsbauteil, Lastaufnahmemittel, …, unvollständige Maschine, Gerät, ortsfeste Anlage
- Beratung bei der Integration von Maschinen in Bestandsanlagen oder Zusammenfügen von Maschinenanlagen; z.B. Teilnahme an Vergabegesprächen mit Ihren Kunden, um den Lieferumfang und die Verantwortlichkeiten vor Angebotsabgabe eindeutig festzulegen.
Dokpro GmbH
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